Wasserqualität
Dienstag, 7.9.2010
Mittwoch bis Samstag
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Talsperre Malter - Freizeit aktiv erleben
Weißeritztal-Erlebnis GmbH |
Heute: Erlebnisbad 10 bis 20 Uhr Sauna (NUR Damen) 10 bis 22 Uhr Aquafitness 20 bis 22 Uhr ... und morgen: Frühschwimmen 6 bis 9 Uhr Erlebnisbad und Sauna 10 bis 22 Uhr Öffnungszeiten / Preise
Weitere Informationen:
03504/613385 oder 0800/TALSPERRE |
Besuchen Sie bitte auch unsere
Sportbar im Sportpark Dippoldiswalde |
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Haus- und Badeordnung des Erlebnisbades Talsperre Malter Sehr geehrte Bade- und Saunagäste, wir freuen uns, Sie in unserem Erlebnisbad Talsperre Malter
begrüßen zu dürfen. Wir wünschen Ihnen einen erlebnisreichen und erholsamen Aufenthalt. 1. Eine Ordnung für alle! Die Haus- und Badeordnung dient der Aufrechterhaltung der Sicherheit,
Ordnung und Sauberkeit im Für die Benutzung unserer Saunalandschaft gibt es unseren "Saunaknigge". 2. Der Kluge vermeidet Schäden! Jeder Badegast hat sich so zu verhalten, dass kein anderer Besucher belästigt, gefährdet oder geschädigt wird. Alle Einrichtungen des Erlebnisbades sind pfleglich zu behandeln. Bei missbräuchlicher Nutzung, schuldhafter Verunreinigung oder Beschädigung haftet der Verursacher für den Schaden. Eltern haften für ihre Kinder. 3. Vorsicht, Rücksicht, Umsicht! Zerbrechliche Gegenstände, wie Keramik, Porzellan und Glas, dürfen
im Umkleide-, Sanitär- und Badbereich
nicht mitgeführt werden. Ausnahmen gelten für die Freiterrasse, den
Vitalbistrobereich auf der Empore sowie
den Gesellschaftsraum der Saunalandschaft. Im Erlebnisbad gibt es
gekennzeichnete Raucherzonen.
Außerhalb dieser Zonen ist das Rauchen nicht gestattet.
Den Gästen ist es nicht gestattet, Musikinstrumente,
Tonwiedergabegeräte oder Fernseher mitzubringen und
diese zu nutzen. 4. Manches geht - Manches geht nicht! Das Erlebnisbad Talsperre Malter steht grundsätzlich Jedermann und Jederfrau zur Nutzung frei, außer
Kindern ist der Zutritt und Aufenthalt
Bei der Benutzung der Wasserrutsche sind die Hinweisschilder zu beachten. Das Benutzen von Flossen, Schnorcheln, Tennis-, Leder- und Gummibällen, Luftmatratzen, großen Schwimmringen sowie das Springen in das Erlebnisbecken und das seitliche Springen ins Schwimm-Becken ist grundsätzlich nicht gestattet. Jeder Gast, mit Ausnahme von Kindern bis zum vollendeten 5. Lebensjahr, muss im Besitz eines Transponderchips sein. Bei Verlust ist ein Betrag von € 50,- zu entrichten. Wir empfehlen dringend, den Transponderchip - ggf. auch Quittungsbelege aus dem Vitalbistro - während der Verweildauer bei sich zu behalten, damit keine andere Person ihn missbräuchlich nutzen kann. 5. Wer haftet? Die Nutzung des Erlebnisbades Talsperre Malter durch den Bade- und Saunagast erfolgt auf eigene Gefahr. Der Erlebnisbadbetreiber sowie seine Mitarbeiter und Gehilfen haften für Personen-, Sach- oder Vermögensschäden nur bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit. Für Schäden durch Dritte (u.a. Diebstahl) sowie höherer Gewalt wird keine Haftung übernommen. Dies gilt auch für die auf dem Parkplatz des Erlebnisbades abgestellten Fahrzeuge. 6. Besondere Bestimmungen Die Verweildauer im Erlebnisbad beginnt mit der Benutzung des Eingangsdrehkreuzes und endet mit der Nutzung des Ausgangdrehkreuzes und richtet sich einschließlich Umkleidezeit nach dem vom Besucher selbst gewählten Tarif. Bei Überschreitung dieser besteht Nachzahlungspflicht. Beim Übergang vom Bad zum Saunabereich wird ein Zuschlag von € 2,50 auf den Transponderchip gebucht, beim Übergang vom Saunabereich in das Bad i.H.v. € 2,00, es sei denn der Besucher hat von Beginn an den Komi-Tarif "Bad + Sauna" gewählt. Die Schließfächer im Erlebnisbereich können nur mit € 1,- - Münzen oder entsprechenden Chips verschlossen werden. 7. Sauberkeit muß sein! Barfußgänge dürfen nicht mit Straßenschuhen betreten werden.
Bade- und Saunaeinrichtungen dürfen
nur nach gründlicher Körperreinigung benutzt werden. Jegliche
Verunreinigung des Wassers ist zu
vermeiden. 8. Das Rechtliche Das Personal des Erlebnisbad Talsperre Malter übt gegenüber allen Besuchern das Hausrecht aus und hat das Recht, sich bei Verstößen gegen diese Haus- und Badeordnung Gewissheit über die Personalien des betreffenden Besuchers zu verschaffen, z.B. durch Einsichtnahme in den Personalausweis. Diese Personen können verübergehend oder dauerhaft von der Nutzung des Erlebnisbades ausgeschlossen werden. Ein Anspruch auf Rückerstattung des Eintrittsgeldes besteht nicht. Den Anweisungen des Badpersonals ist Folge zu leisten. 9. Was Sie noch wissen sollten Fundsachen werden an der Eingangskasse oder bei den Schwimmmeistern abgegeben. Es gelten die Bestimmungen des BGB über den Fund. Die Öffnungszeiten werden durch Aushang bekannt gegeben. Aus betriebstechnischen Gründen kann es vorkommen, dass bestimmte Bereiche des Erlebnisbades nicht oder nur eingeschränkt benutzt werden können. Eine Rückerstattung bzw. Ermäßigung des Eintrittsgeldes erfolgt nicht. Bei Sonderveranstaltungen können von dieser Haus- und Badeordnung Ausnahmen zugelassen werden. Für Wünsche, Anregungen und Fragen steht dem Besucher jede/r
MitarbeiterIn des Erlebnisbades gerne Änderungen behält sich der Betreiber vor. 22. Juli 2004 Weißeritztal-Erlebnis GmbH |