Logo Talsperre Malter
Wasserqualität
Dienstag, 7.9.2010
Wettersymbol Wettersymbol Wettersymbol Wettersymbol
Mittwoch bis Samstag
Wettersymbol Wettersymbol Wettersymbol Wettersymbol

Talsperre Malter - Freizeit aktiv erleben

Weißeritztal-Erlebnis GmbH
Ortsteil Paulsdorf · Am Bad 1a · 01744 Dippoldiswalde
Tel: 03504 / 612169 · Fax: 03504 / 618228 · eMail

Zur Startseite

Logo Erlebnisbad Talsperre Malter
Heute:
Erlebnisbad 10 bis 20 Uhr
Sauna
(NUR Damen) 10 bis 22 Uhr
Aquafitness 20 bis 22 Uhr

... und morgen:
Frühschwimmen 6 bis 9 Uhr
Erlebnisbad und Sauna 10 bis 22 Uhr

Öffnungszeiten / Preise

Weitere Informationen:
03504/613385 oder
0800/TALSPERRE
Logo Sportbar Logo Sportbar Besuchen Sie bitte auch unsere
Sportbar im Sportpark
Dippoldiswalde


 
Campingplatzordnung

Sehr geehrte Campingfreunde:

Herzlich Willkommen auf dem Campingplatz "Nixi"!

Wir sind bestrebt, Ihnen die Zeit, die Sie auf unserem Campingplätzen verbringen, so angenehm wie möglich zu gestalten. Im Interesse der anderen Campinggäste und eines reibungslosen Aufenthaltes auf unserem Platz, bitten wir Sie, nachfolgende Regeln zu beachten:

  • Bei Ihrer Ankunft melden Sie sich bitte zuerst in der Rezeption an (polizeiliche Meldepflicht). Dies gilt auch für Besucher, egal ob Sie auf dem Campingplatz übernachten möchten oder nicht. Jugendliche haben bis zum vollendeten 16. Lebensjahr bei der Anmeldung eine schriftliche Zustimmung der Erziehungsberechtigten vorzulegen.
     
  • Alle Campinggäste und Besucher zahlen bei der Anreise die nach dem aktuellen Entgeltverzeichnis geltenden Benutzungsentgelte. Der Nutzungsvertrag gilt für den gesamten Entgeltzeitraum als fest geschlossen, soweit nichts anderes vereinbart wurde. Im Fall der unterbliebenen oder verkürzten Nutzung werden keine Entgelte zurück erstattet, soweit nicht der Campingplatzbetreiber für eine unterbliebene oder eingeschränkte Nutzung verantwortlich ist. Eine Kündigung des Nutzungsvertrages ist ausgeschlossen.
     
  • Das Aufstellen der Zelte, Wohnwagen oder Wohnmobile erfolgt auf der durch den Campingplatzbetreiber zugewiesenen Stellfläche; ein Anspruch auf eine bestimmte Stellfläche besteht nicht. Die Nutzung von Campingeinrichtungen und -zubehör ist auf diese Stellfläche beschränkt. Sollte es an der zugewiesenen Stellfläche Behinderungen oder Beeinträchtigungen geben oder sollten diese nachträglich entstehen, bitten wir Sie, dies in der Rezeption sofort anzuzeigen. Nach Möglichkeit erfolgt bei anerkennenswerten Behinderungen oder Beeinträchtigungen die Zuweisung einer neuen Stellfläche, jedoch keine Entgeltermäßigung.
     
  • Gäste, die mit Zelten anreisen, können wegen der entgegenstehenden Brandschutzordnung keinen elektrischen Strom erhalten.
     
  • Es ist nicht gestattet, auf dem Campingplatz Gräben zu ziehen oder die Stellplätze einzufrieden. Bitte achten Sie darauf, dass niemand durch Zeltpflöcke, Zeltschnüre u.ä. Campingzubehör gefährdet wird. Schlecht erkennbare Gefahrenquellen kennzeichnen Sie bitte durch gut sichtbare Markierungen.
     
  • Die Abreise hat bis 10.00 (Zelte) Uhr bzw. bis 13.00 Uhr (Wohnwagen) zu erfolgen, da wir sonst ein weiteres Übernachtungsentgelt erheben müssen. Bitte verlassen Sie Ihren Stellplatz in einem sauberen Zustand.
     
  • Das Begehen und Befahren der Wege erfolgt auf eigene Gefahr. Im Winter, bei Schneefall und Frost, bei schlechter Witterung usw. überzeugen Sie sich bitte selbst, ob die Witterungsverhältnisse das Befahren oder Begehen der Verkehrswege zulassen. Die Wege können nicht in jedem Fall und zu jeder Zeit eis- und schneefrei gehalten werden. Der Campingplatzbetreiber übernimmt keine Beräumungspflicht.
     
  • Das Fahren mit Fahrzeugen aller Art ist nur auf den hierfür vorgesehenen Straßen im Schritttempo (10 km/h) statthaft. Das Befahren der Zeltwiese ist generell untersagt. Im Übrigen gilt die StVO. Besorgungs- oder Freizeitfahrten mit Pkw oder Krad innerhalb des Campingplatzes sind nicht gestattet.
     
  • Die PLATZRUHE in der Zeit von 13.00 Uhr bis 14.30 Uhr und von 23.00 Uhr bis 6.00 Uhr ist unbedingt einzuhalten. In dieser Zeit herrscht absolutes Fahrverbot, der Campingplatzbetreiber kann den Platz sperren. Beim Betrieb von Radio, Fernseher, CD-Player u.ä. sowie bei Unterhaltungen und Gesprächen darf Zeltlautstärke nicht überschritten werden. Insbesondere Rasenpflege, Heckenschneiden, Bau- und Reparaturarbeiten sind in dieser Zeit untersagt. Sportliche Aktivitäten, insbesondere Volleyball- und andere Ballspiele, sind während der Platzruhe zu unterlassen. Fußballspielen ist generell verboten.
     
  • In der Zeit von 5.00 - 6.30 Uhr und 12.00 - 13.00 Uhr (obere Sanitäranlage) und 6.30 - 8.00 Uhr sowie 13.00 - 14.00 (untere Sanitäranlage) erfolgt die Reinigung der Sanitäranlagen. Wir bitten Sie, die eingeschränkten Nutzungsmöglichkeiten während dieser Zeit in Ihrem Tagesablauf zu berücksichtigen.
     
  • Auf Sauberkeit legen Sie sicher ebenso großen Wert wie wir. Deshalb bitten wir Sie, das Gelände und die Sanitäranlagen sauber zu halten. Kinder bis zum Alter von 5 Jahren dürfen nur in Begleitung Erwachsener die Sanitäranlagen nutzen. 
  • In den Waschräumen der Sanitäranlagen ist Wäsche waschen sowie Geschirr spülen untersagt. Bitte nutzen Sie die dafür vorgesehenen Waschplätze, Waschmaschinen und Trockenräume. Das Waschen der Wohnwagen und der Kfz ist auf dem Campingplatz nicht erlaubt.
     
  • Die Entsorgung von Restmüll darf auf Grund der Geruchsbelästigungen und der Hygiene nur in verknoteten Müllsäcken in die dafür vorgesehenen Restmüllcontainer erfolgen. Sperrmüll ist nicht im Restmüllcontainer zu entsorgen, sondern neben dem Container an gekennzeichneter Stelle abzulegen. Kühlschränke, Fernseher u.ä. Elektrogeräte sind gegen gesondertes Entgelt zu entsorgen (Meldung in der Rezeption). Grünschnitt - ohne Restmüll! - ist auf den Grashängern zu entsorgen. Die Entleerung von Chemietoiletten und die Frischwasserversorgung für Wohnmobile ist nur am Sani-Service an den Rezeptionen in Paulsdorf und Malter möglich.
     
  • Lagerfeuer sind auf dem Campingplatzgelände verboten.
     
  • Grillen ist auf der eigenen Stellfläche sowie einem vom Campingplatzbetreiber zugewiesenen Platz erlaubt. Glut und Feuer sind ständig zu beaufsichtigen. Der Grillende übernimmt die volle Haftung für eintretende Schäden. Der Campingplatzbetreiber kann bei erhöhter Waldbrandstufe ein Grillverbot aussprechen.
     
  • Für Kinder steht der Kinderspielplatz zur Verfügung. Eltern haben ihre Kinder ständig verantwortungsvoll zu beaufsichtigen. Bei Verletzung der Aufsichtspflicht haften sie für Schäden, die durch ihre Kinder verursacht werden.
     
  • Auf dem Campingplatz Paulsdorf sowie dem anliegenden Badestrand dürfen keine Hunde mitgeführt werden. Auf dem Campingplatz Malter ist das Mitführen von Hunden nur unter Leinenzwang und nur dann erlaubt, wenn vom Tier keine Gefahren oder nicht hinnehmbare Störungen ausgehen. Der Hundebesitzer haftet für entstehende Schäden.
     
  • Die Steckverbindungen und Leitungen zwischen der elektrischen Anlage des Campingplatzbetreibers und der elektrischen Anlage des Mieters stellen besondere Gefahrenstellen dar. Daher sind die verwendeten Kabel, Steckverbindungen und elektrischen Anlagen stets in einwandfreiem und vorschriftsmäßigen Zustand zu halten. Der Gast haftet für alle Schäden, die durch die durch ihn verwendeten elektrischen Anlagen bzw. des Zubehörs verursacht werden.
     
  • Die Gasanlagen und Gasheizungen in den Wohnanlagen müssen den gesetzlichen Bestimmungen und den Richtlinien des DVGW - G 607 entsprechen und sind vom Gast regelmäßig warten zu lassen. Dem Campingplatzbetreiber sind auf Verlangen entsprechende Nachweise zu erbringen. Der Gast haftet für die Schäden, die durch die ihm gehörenden Gasanlagen verursacht werden.
     
  • Der Campingplatzbetreiber übt durch seine MitarbeiterInnen und beauftragte Personen das Hausrecht aus. Dies berechtigt dazu, die Aufnahme von Personen zu verweigern oder sie bei grob oder beharrlich störendem Verhalten oder Verstoß gegen die Campingplatzordnung des Platzes zu verweisen. Die betreffende Person hat den Campingplatz unverzüglich zu verlassen und darf diesen nur zum Abbau der eigenen Campingeinrichtung im notwendigen Umfang nochmals betreten. Der Abbau hat unter Einhaltung der Campingplatzordnung unverzüglich zu erfolgen. Ein Campingplatzverweis gilt für die gesamte Saison, mindestens jedoch für die Dauer von 6 Monaten. Eine Rückerstattung der bereits entrichteten Gebühren erfolgt nicht.
     
  • Der Campingplatzbetreiber sowie seine Mitarbeiter und Gehilfen haften für Schäden nur bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit. Für Schäden durch Dritte (Diebstahl, Vandalismus etc.) sowie höherer Gewalt (Gewitter, Sturm etc.) wird keine Haftung übernommen. Der Campinggast stellt den Campingplatzbetreiber von Ersatzansprüchen frei, die aufgrund des Verhaltens des Campinggastes und der von ihm in den Vertrag einbezogenen Personen sowie des Zustandes seiner Camping- und sonstigen Einrichtungen, Gerätschaften, Fahrzeuge etc. durch Dritte gegen den Betreiber erhoben werden. Jeder Campingplatzgast hat über eine entsprechende Haftpflichtversicherung zu verfügen. Der Campingplatzbetreiber kann die Vorlage der Versicherungspolice verlangen.
     
  • Aufgrund der Gefahren für die übrigen Gäste des Campingplatzes werden nur Gäste aufgenommen, die nicht unter ansteckenden Krankheiten gemäß § 3 des Bundesseuchengesetzes leiden. Mit der Anmeldung erklärt der Gast, frei von solchen Krankheiten zu sein. Sollte dies nicht den Tatsachen entsprechen, haftet der Gast für alle Schäden, die hieraus entstehen, z.B. durch eine Beeinträchtigung des Campingplatzbetriebes bis hin zur Schließung des Platzes auf Grund behördlicher Anordnung.
     

Dauercamper beachten bitte auch die nachfolgenden Regelungen:

  • Die Vermietung der Stellfläche erfolgt stets nur für ein Kalenderjahr. Der Abschluss des Vertrages muss am Ende der Hauptsaison (15.05. bis 30.09.) neu beantragt werden. Bleibt der Neuantrag aus, ist die Stellplatzfläche bis spätestens zum 31.12. zu räumen.
     
  • Ab 2005 wird das Stellplatzentgelt für das jeweilige Kalenderjahr zum 03.01. fällig. Gerät der Gast mit der Zahlung länger als einen Monat in Verzug, ist der Campingplatzbetreiber berechtigt, den reservierten Platz anderweitig zu vergeben. Er ist ebenfalls berechtigt, noch aus der Vorsaison auf dem Stellplatz befindliche Anlagen des Gastes zu entfernen. Diese Anlagen werden durch den Campingplatzbetreiber bis zur Dauer von sechs Monaten verwahrt, ohne dass dieser dem Eigentümer für eintretende Schäden an den Anlagen haftet. Ausgenommen sind Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit. Nach Ablauf der sechs Monate können die Anlagen vernichtet oder verwertet werden. Die Kosten der Verwahrung sind vom Eigentümer zu tragen.
     
  • Jede Gebrauchsüberlassung an Dritte, insbesondere die Vermietung oder Weiterverpachtung überlassener Flächen oder privater Camping- und Erholungseinrichtungen (Zelte, Wohnwagen etc.) ist untersagt.
     
  • Die durch den Gast angeschlossenen elektrischen Anlagen haben den gültigen DIN/VDE-Vorschriften zu entsprechen und sind vom Abnehmer auf eigene Kosten prüfen zu lassen. Die erstmalige Prüfung hat unverzüglich nach dem Anschluss zu erfolgen. Nicht dauerhaft fest verbundene Anlagen (gesteckte Anlagen) sind jährlich, feste Anschlüsse sind alle 4 Jahre zu überprüfen. Dem Campingplatzbetreiber sind auf Verlangen entsprechende Nachweise zu erbringen.
     
  • Gesteckte Anlagen (z.B. Campingwagen) müssen mit H07RN-F 3G2,5-Kabel angeschlossen sein.
     
  • Dauercamper haben zur Erfassung ihres Energieverbrauchs einen amtlich geeichten Stromzähler - nicht älter als 25 Jahre! - zu unterhalten. Es dürfen keinerlei Steckvorrichtungen oder Anschlussmöglichkeiten vor der Messeinrichtung liegen. Sind solche vorhanden, sind diese vorrangig zu entfernen oder - falls dies nicht möglich ist - sichtbar und unzugänglich auf eigene Kosten verplomben zu lassen.
     
  • Die Stromabrechnung erfolgt zum Ende der Saison - spätestens zum 31. Oktober jeden Jahres - in der Rezeption.
     
  • Baumpflege an Stellplätzen ist in Absprache mit dem Campingplatzbetreiber vorzunehmen.
     
  • Bauliche Veränderungen an Wohnwagen oder am Vorzelt sind nur mit vorheriger schriftlicher Zustimmung des Campingplatzbetreibers zulässig. Bau- und Reparaturarbeiten sind nur während der Vor- und Nachsaison (01.10. bis 14.05.) durchzuführen. Sämtliche Bauten und Veränderungen sind bei Ende des Mietvertrages auf eigene Kosten vom Mieter zu beseitigen.
     
  • Der Campingplatzbetreiber im Sinne dieser Campingplatzordnung ist die Weißeritztal-Erlebnis GmbH.

 

  • Diese Campingplatzordnung gilt von dem Tage der Ausfertigung an bis auf weiteres. Sie gilt für das gesamte vom Campingplatzbetreiber bewirtschaftete Campinggelände in Paulsdorf sowie in Malter einschließlich aller darauf befindlichen Gebäude und Einrichtungen.

Der Geschäftsführer Herr Gerhard Schulze nebst Team wünscht Ihnen einen angenehmen und erholsamen Aufenthalt auf unseren Campingplätzen in Paulsdorf und Malter!

Paulsdorf, 18.05.2004

 
Auf dem Paulsdorfer Campingplatz (Tel.: 03504 - 612169) ist unsere Rezeption geöffnet:

Mai bis September 

von 8.00 bis 22.00 Uhr

Oktober bis April 

von 8.00 bis 16.00 Uhr
 
und auf dem Campingplatz Malter (Tel.: 03504 - 614107):

April  bis September

9.00 bis 16.00 Uhr

Wir Informieren Sie gern über
0800 - Talsperre
0800 - 825773773


Impressum

hosted by day4day Internetservice Harald Weber - 01744 Dippoldiswalde