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Campingplatzordnung
Sehr geehrte Campingfreunde:
Herzlich Willkommen auf dem Campingplatz "Nixi"!
Wir sind bestrebt, Ihnen die Zeit, die Sie auf unserem
Campingplätzen verbringen, so angenehm wie möglich zu gestalten. Im
Interesse der anderen Campinggäste und eines reibungslosen Aufenthaltes
auf unserem Platz, bitten wir Sie, nachfolgende Regeln zu beachten:
- Bei Ihrer Ankunft melden Sie sich bitte zuerst in der Rezeption an
(polizeiliche Meldepflicht). Dies gilt auch für Besucher, egal ob
Sie auf dem Campingplatz übernachten möchten oder nicht.
Jugendliche haben bis zum vollendeten 16. Lebensjahr bei der
Anmeldung eine schriftliche Zustimmung der Erziehungsberechtigten
vorzulegen.
- Alle Campinggäste und Besucher zahlen bei der Anreise die nach
dem aktuellen Entgeltverzeichnis geltenden Benutzungsentgelte. Der
Nutzungsvertrag gilt für den gesamten Entgeltzeitraum als fest
geschlossen, soweit nichts anderes vereinbart wurde. Im Fall der
unterbliebenen oder verkürzten Nutzung werden keine Entgelte
zurück erstattet, soweit nicht der Campingplatzbetreiber für eine
unterbliebene oder eingeschränkte Nutzung verantwortlich ist. Eine
Kündigung des Nutzungsvertrages ist ausgeschlossen.
- Das Aufstellen der Zelte, Wohnwagen oder Wohnmobile erfolgt auf
der durch den Campingplatzbetreiber zugewiesenen Stellfläche; ein
Anspruch auf eine bestimmte Stellfläche besteht nicht. Die Nutzung
von Campingeinrichtungen und -zubehör ist auf diese Stellfläche
beschränkt. Sollte es an der zugewiesenen Stellfläche
Behinderungen oder Beeinträchtigungen geben oder sollten diese
nachträglich entstehen, bitten wir Sie, dies in der Rezeption
sofort anzuzeigen. Nach Möglichkeit erfolgt bei anerkennenswerten
Behinderungen oder Beeinträchtigungen die Zuweisung einer neuen
Stellfläche, jedoch keine Entgeltermäßigung.
- Gäste, die mit Zelten anreisen, können wegen der
entgegenstehenden Brandschutzordnung keinen elektrischen Strom
erhalten.
- Es ist nicht gestattet, auf dem Campingplatz Gräben zu ziehen
oder die Stellplätze einzufrieden. Bitte achten Sie darauf, dass
niemand durch Zeltpflöcke, Zeltschnüre u.ä. Campingzubehör
gefährdet wird. Schlecht erkennbare Gefahrenquellen kennzeichnen
Sie bitte durch gut sichtbare Markierungen.
- Die Abreise hat bis 10.00 (Zelte) Uhr bzw. bis 13.00 Uhr
(Wohnwagen) zu erfolgen, da wir sonst ein weiteres
Übernachtungsentgelt erheben müssen. Bitte verlassen Sie Ihren
Stellplatz in einem sauberen Zustand.
- Das Begehen und Befahren der Wege erfolgt auf eigene Gefahr. Im
Winter, bei Schneefall und Frost, bei schlechter Witterung usw.
überzeugen Sie sich bitte selbst, ob die Witterungsverhältnisse
das Befahren oder Begehen der Verkehrswege zulassen. Die Wege
können nicht in jedem Fall und zu jeder Zeit eis- und schneefrei
gehalten werden. Der Campingplatzbetreiber übernimmt keine
Beräumungspflicht.
- Das Fahren mit Fahrzeugen aller Art ist nur auf den hierfür
vorgesehenen Straßen im Schritttempo (10 km/h) statthaft. Das
Befahren der Zeltwiese ist generell untersagt. Im Übrigen gilt die
StVO. Besorgungs- oder Freizeitfahrten mit Pkw oder Krad innerhalb
des Campingplatzes sind nicht gestattet.
- Die PLATZRUHE in der Zeit von 13.00 Uhr bis 14.30 Uhr und von
23.00 Uhr bis 6.00 Uhr ist unbedingt einzuhalten. In dieser Zeit
herrscht absolutes Fahrverbot, der Campingplatzbetreiber kann den
Platz sperren. Beim Betrieb von Radio, Fernseher, CD-Player u.ä.
sowie bei Unterhaltungen und Gesprächen darf Zeltlautstärke nicht
überschritten werden. Insbesondere Rasenpflege, Heckenschneiden,
Bau- und Reparaturarbeiten sind in dieser Zeit untersagt. Sportliche
Aktivitäten, insbesondere Volleyball- und andere Ballspiele, sind
während der Platzruhe zu unterlassen. Fußballspielen ist generell
verboten.
- In der Zeit von 5.00 - 6.30 Uhr und 12.00 - 13.00 Uhr (obere
Sanitäranlage) und 6.30 - 8.00 Uhr sowie 13.00 - 14.00 (untere
Sanitäranlage) erfolgt die Reinigung der Sanitäranlagen. Wir
bitten Sie, die eingeschränkten Nutzungsmöglichkeiten während
dieser Zeit in Ihrem Tagesablauf zu berücksichtigen.
- Auf Sauberkeit legen Sie sicher ebenso großen Wert wie wir.
Deshalb bitten wir Sie, das Gelände und die Sanitäranlagen sauber
zu halten. Kinder bis zum Alter von 5 Jahren dürfen nur in
Begleitung Erwachsener die Sanitäranlagen nutzen.
- In den Waschräumen der Sanitäranlagen ist Wäsche waschen sowie
Geschirr spülen untersagt. Bitte nutzen Sie die dafür vorgesehenen
Waschplätze, Waschmaschinen und Trockenräume. Das Waschen der
Wohnwagen und der Kfz ist auf dem Campingplatz nicht erlaubt.
- Die Entsorgung von Restmüll darf auf Grund der
Geruchsbelästigungen und der Hygiene nur in verknoteten
Müllsäcken in die dafür vorgesehenen Restmüllcontainer erfolgen.
Sperrmüll ist nicht im Restmüllcontainer zu entsorgen, sondern
neben dem Container an gekennzeichneter Stelle abzulegen.
Kühlschränke, Fernseher u.ä. Elektrogeräte sind gegen
gesondertes Entgelt zu entsorgen (Meldung in der Rezeption).
Grünschnitt - ohne Restmüll! - ist auf den Grashängern zu
entsorgen. Die Entleerung von Chemietoiletten und die
Frischwasserversorgung für Wohnmobile ist nur am Sani-Service an
den Rezeptionen in Paulsdorf und Malter möglich.
- Lagerfeuer sind auf dem Campingplatzgelände verboten.
- Grillen ist auf der eigenen Stellfläche sowie einem vom
Campingplatzbetreiber zugewiesenen Platz erlaubt. Glut und Feuer
sind ständig zu beaufsichtigen. Der Grillende übernimmt die volle
Haftung für eintretende Schäden. Der Campingplatzbetreiber kann
bei erhöhter Waldbrandstufe ein Grillverbot aussprechen.
- Für Kinder steht der Kinderspielplatz zur Verfügung. Eltern
haben ihre Kinder ständig verantwortungsvoll zu beaufsichtigen. Bei
Verletzung der Aufsichtspflicht haften sie für Schäden, die durch
ihre Kinder verursacht werden.
- Auf dem Campingplatz Paulsdorf sowie dem anliegenden Badestrand
dürfen keine Hunde mitgeführt werden. Auf dem Campingplatz Malter
ist das Mitführen von Hunden nur unter Leinenzwang und nur dann
erlaubt, wenn vom Tier keine Gefahren oder nicht hinnehmbare
Störungen ausgehen. Der Hundebesitzer haftet für entstehende
Schäden.
- Die Steckverbindungen und Leitungen zwischen der elektrischen
Anlage des Campingplatzbetreibers und der elektrischen Anlage des
Mieters stellen besondere Gefahrenstellen dar. Daher sind die
verwendeten Kabel, Steckverbindungen und elektrischen Anlagen stets
in einwandfreiem und vorschriftsmäßigen Zustand zu halten. Der
Gast haftet für alle Schäden, die durch die durch ihn verwendeten
elektrischen Anlagen bzw. des Zubehörs verursacht werden.
- Die Gasanlagen und Gasheizungen in den Wohnanlagen müssen den
gesetzlichen Bestimmungen und den Richtlinien des DVGW - G 607
entsprechen und sind vom Gast regelmäßig warten zu lassen. Dem
Campingplatzbetreiber sind auf Verlangen entsprechende Nachweise zu
erbringen. Der Gast haftet für die Schäden, die durch die ihm
gehörenden Gasanlagen verursacht werden.
- Der Campingplatzbetreiber übt durch seine MitarbeiterInnen und
beauftragte Personen das Hausrecht aus. Dies berechtigt dazu, die
Aufnahme von Personen zu verweigern oder sie bei grob oder
beharrlich störendem Verhalten oder Verstoß gegen die
Campingplatzordnung des Platzes zu verweisen. Die betreffende Person
hat den Campingplatz unverzüglich zu verlassen und darf diesen nur
zum Abbau der eigenen Campingeinrichtung im notwendigen Umfang
nochmals betreten. Der Abbau hat unter Einhaltung der
Campingplatzordnung unverzüglich zu erfolgen. Ein
Campingplatzverweis gilt für die gesamte Saison, mindestens jedoch
für die Dauer von 6 Monaten. Eine Rückerstattung der bereits
entrichteten Gebühren erfolgt nicht.
- Der Campingplatzbetreiber sowie seine Mitarbeiter und Gehilfen
haften für Schäden nur bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit.
Für Schäden durch Dritte (Diebstahl, Vandalismus etc.) sowie
höherer Gewalt (Gewitter, Sturm etc.) wird keine Haftung
übernommen. Der Campinggast stellt den Campingplatzbetreiber von
Ersatzansprüchen frei, die aufgrund des Verhaltens des
Campinggastes und der von ihm in den Vertrag einbezogenen Personen
sowie des Zustandes seiner Camping- und sonstigen Einrichtungen,
Gerätschaften, Fahrzeuge etc. durch Dritte gegen den Betreiber
erhoben werden. Jeder Campingplatzgast hat über eine entsprechende
Haftpflichtversicherung zu verfügen. Der Campingplatzbetreiber kann
die Vorlage der Versicherungspolice verlangen.
- Aufgrund der Gefahren für die übrigen Gäste des Campingplatzes
werden nur Gäste aufgenommen, die nicht unter ansteckenden
Krankheiten gemäß § 3 des Bundesseuchengesetzes leiden. Mit der
Anmeldung erklärt der Gast, frei von solchen Krankheiten zu sein.
Sollte dies nicht den Tatsachen entsprechen, haftet der Gast für
alle Schäden, die hieraus entstehen, z.B. durch eine
Beeinträchtigung des Campingplatzbetriebes bis hin zur Schließung
des Platzes auf Grund behördlicher Anordnung.
Dauercamper
beachten bitte auch die nachfolgenden Regelungen:
- Die Vermietung der Stellfläche erfolgt stets nur für ein
Kalenderjahr. Der Abschluss des Vertrages muss am Ende der
Hauptsaison (15.05. bis 30.09.) neu beantragt werden. Bleibt der
Neuantrag aus, ist die Stellplatzfläche bis spätestens zum 31.12.
zu räumen.
- Ab 2005 wird das Stellplatzentgelt für das jeweilige Kalenderjahr
zum 03.01. fällig. Gerät der Gast mit der Zahlung länger als
einen Monat in Verzug, ist der Campingplatzbetreiber berechtigt, den
reservierten Platz anderweitig zu vergeben. Er ist ebenfalls
berechtigt, noch aus der Vorsaison auf dem Stellplatz befindliche
Anlagen des Gastes zu entfernen. Diese Anlagen werden durch den
Campingplatzbetreiber bis zur Dauer von sechs Monaten verwahrt, ohne
dass dieser dem Eigentümer für eintretende Schäden an den Anlagen
haftet. Ausgenommen sind Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit. Nach
Ablauf der sechs Monate können die Anlagen vernichtet oder
verwertet werden. Die Kosten der Verwahrung sind vom Eigentümer zu
tragen.
- Jede Gebrauchsüberlassung an Dritte, insbesondere die Vermietung
oder Weiterverpachtung überlassener Flächen oder privater Camping-
und Erholungseinrichtungen (Zelte, Wohnwagen etc.) ist untersagt.
- Die durch den Gast angeschlossenen elektrischen Anlagen haben den
gültigen DIN/VDE-Vorschriften zu entsprechen und sind vom Abnehmer
auf eigene Kosten prüfen zu lassen. Die erstmalige Prüfung hat
unverzüglich nach dem Anschluss zu erfolgen. Nicht dauerhaft fest
verbundene Anlagen (gesteckte Anlagen) sind jährlich, feste
Anschlüsse sind alle 4 Jahre zu überprüfen. Dem
Campingplatzbetreiber sind auf Verlangen entsprechende Nachweise zu
erbringen.
- Gesteckte Anlagen (z.B. Campingwagen) müssen mit H07RN-F
3G2,5-Kabel angeschlossen sein.
- Dauercamper haben zur Erfassung ihres Energieverbrauchs einen
amtlich geeichten Stromzähler - nicht älter als 25 Jahre! - zu
unterhalten. Es dürfen keinerlei Steckvorrichtungen oder
Anschlussmöglichkeiten vor der Messeinrichtung liegen. Sind solche
vorhanden, sind diese vorrangig zu entfernen oder - falls dies nicht
möglich ist - sichtbar und unzugänglich auf eigene Kosten
verplomben zu lassen.
- Die Stromabrechnung erfolgt zum Ende der Saison - spätestens zum
31. Oktober jeden Jahres - in der Rezeption.
- Baumpflege an Stellplätzen ist in Absprache mit dem
Campingplatzbetreiber vorzunehmen.
- Bauliche Veränderungen an Wohnwagen oder am Vorzelt sind nur mit
vorheriger schriftlicher Zustimmung des Campingplatzbetreibers
zulässig. Bau- und Reparaturarbeiten sind nur während der Vor- und
Nachsaison (01.10. bis 14.05.) durchzuführen. Sämtliche Bauten und
Veränderungen sind bei Ende des Mietvertrages auf eigene Kosten vom
Mieter zu beseitigen.
- Der Campingplatzbetreiber im Sinne dieser Campingplatzordnung ist
die Weißeritztal-Erlebnis GmbH.
- Diese Campingplatzordnung gilt von dem Tage der Ausfertigung an
bis auf weiteres. Sie gilt für das gesamte vom
Campingplatzbetreiber bewirtschaftete Campinggelände in Paulsdorf
sowie in Malter einschließlich aller darauf befindlichen Gebäude
und Einrichtungen.
Der Geschäftsführer Herr Gerhard Schulze nebst Team wünscht Ihnen
einen angenehmen und erholsamen Aufenthalt auf unseren Campingplätzen
in Paulsdorf und Malter!
Paulsdorf, 18.05.2004
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